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Anlage 7 EWR-Abkommen – Protokoll 3

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Anlage 7

— ANLAGE 7

Liste der anzuwendenden Koeffizienten im Sinne von Artikel 7 Absatz 2

des Protokolls

TABELLE I

---------------------------------------------------------------------

HS-Position Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

04.03 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir

und andere fermentierte oder gesäuerte Milch

(einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert,

auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten,

Nüssen oder Kakao:

10 - Joghurt:

ex 10 - - aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder

Kakao

90 - andere:

ex 90 - - aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder

Kakao

07.10 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren:

40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

07.11 *1) Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (zB durch Schwefeldioxid

oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere

vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind),

zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet

90 - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen:

ex 90 - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate

und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und

Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:

20 - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

ex 20 - - mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder

mehr

15.17 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von

tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von

Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels,

ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren

Fraktionen der Position 15.16:

10 - Margarine, ausgenommen flüssige Margarine

ex 10 - - mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT

90 - andere:

ex 90 - - mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT

17.02 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose,

Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne

Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme,

auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen,

karamelisiert:

50 - chemisch reine Fructose

17.04 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße

Schokolade)

18.06 Schokolade und andere kakaohaltige

Lebensmittelzubereitungen

19.01 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grieß,

Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakaopulver oder

mit einem Gehalt an Kakaopulver von weniger als 50 GHT,

anderweit weder genannt noch inbegriffen;

Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 04.01

bis 04.04, ohne Gehalt an Kakaopulver oder mit einem

Gehalt an Kakaopulver von weniger als 10 GHT, anderweit

weder genannt noch inbegriffen

19.02 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder

anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, zB

Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli,

Canneloni; Couscous, auch zubereitet

- Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer

Weise zubereitet:

11 - - Eier enthaltend

19 - - andere:

20 - Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise

zubereitet):

ex 20 - - andere als Waren mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch,

Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut oder Mischungen

daraus von mehr als 20 GHT;

30 - andere Teigwaren

40 - Couscous

19.03 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von

Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen

19.04 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen hergestellt (zB Corn Flakes);

Getreidekörner, ausgenommen Mais, vorgekocht oder in

anderer Weise zubereitet

19.05 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln

der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten,

getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche

Waren

20.01 Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit

Essig zubereitet oder haltbar gemacht:

90 - andere:

ex 90 - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata); Yamswurzeln,

Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile,

mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr

20.04 Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet oder haltbar

gemacht, gefroren:

10 - Kartoffeln

ex 10 - - in Form von Mehl, Grieß oder Flocken

90 - anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen

ex 90 - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

20.05 Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet oder haltbar

gemacht, nicht gefroren:

20 - Kartoffeln

ex 20 - - in Form von Mehl, Grieß oder Flocken

80 - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

20.07 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und

Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz

von Zucker oder anderen Süßmitteln

20.08 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder

genannt noch inbegriffen:

- Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch

miteinander vermischt:

11 - - Erdnüsse:

ex 11 - - Erdnußmark

- andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen

Mischungen der Unterposition 2008.19:

92 - - Mischungen:

ex 92 - - auf der Grundlage von Getreide

99 - - andere:

ex 99 - - Mais, anderer als Zuckermais (Zea mays var.

saccharata)

21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder

Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder

auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge,

Essenzen und Konzentrate hieraus:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und

Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen

und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee:

ex 10 - - mit einem Gehalt an Milchfett von 1,5 GHT oder mehr,

an Milchprotein von 2,5 GHT oder mehr, an Zucker von

5 GHT oder mehr oder an Stärke von 5 GHT oder mehr

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und

Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen

und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder

Mate:

ex 20 - - mit einem Gehalt an Milchfett von 1,5 GHT oder mehr,

an Milchprotein von 2,5 GHT oder mehr, an Zucker von

5 GHT oder mehr oder an Stärke von 5 GHT oder mehr

30 - geröstete Zichorienwurzeln und andere geröstete

Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate

hieraus:

ex 30 - andere geröstete Kaffeemittel als geröstete

Zichorienwurzeln; Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

anderen gerösteten Kaffeemitteln als gerösteten

Zichorienwurzeln

21.02 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-

Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der

Position 30.02); zubereitete Backtriebmittel in

Pulverform:

10 - Hefen, lebend:

ex 10 - - andere als Backhefen, ausgenommen solche zur Fütterung

20 - Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen,

nicht lebend

ex 20 - - andere als solche zur Fütterung

30 - zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

21.03 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete

Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch

zubereitet, und Senf

20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:

ex 30 - - Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) mit einem

Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehr

90 - andere:

ex 90 - - andere als Mango-Chutney, flüssig

21.04 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen;

Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte

Lebensmittelzubereitungen

21.05 Speiseeis, auch kakaohaltig

21.06 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch

inbegriffen:

ex 21.06 - andere als Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt

22.03 Bier aus Malz

22.05 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit

Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

22.08 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol,

unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen;

zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum

Herstellen von Getränken verwendeten Art:

50 - Gin und Genever

90 - andere:

ex 90 - - Likör mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT

oder mehr; Wodka und Aquavit

22.09 Speiseessig

29.05 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

- andere mehrwertige Alkohole

43 - - Mannitol

44 - - D-Glucitol (Sorbit)

35.05 Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB Quellstärke

oder veresterte Stärke), Leime auf der Grundlage von

Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken:

ex 35.05 - andere als Stärken, verestert oder verethert (ex 10)

38.09 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum

Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere

Erzeugnisse und Zubereitungen (zB zubereitete

Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in

der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder

ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder

genannt noch inbegriffen

10 - auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten

38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne;

chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen

Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich

Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt

noch inbegriffen; Rückstände der chemischen Industrie oder

verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch

inbegriffen:

60 - Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44

TABELLE II

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HS-Position Warenbezeichnung

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09.01 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen

und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem

Kaffeegehalt

09.02 Tee

13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate

und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und

Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:

- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

12 - - von Süßholzwurzeln

13 - - von Hopfen

20 - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

ex 20 - - mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als

5 GHT

- Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch

modifiziert

31 - - Agar-Agar

32 - - Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot,

Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert

39 - - andere:

14.04 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch

inbegriffen

20 - Baumwoll-Linters

15.16 Tierische und pflanzliche Öle und Fette sowie deren

Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert,

wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert,

jedoch nicht weiterverarbeitet:

20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:

ex 20 - - hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

15.18 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren

Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert,

geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in

inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch

modifiziert, ausgenommen Waren der Position 15.16;

ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen

oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen

verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit

weder genannt noch inbegriffen:

ex 15.18 - Linoxyn

15.19 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der

Raffination; technische Fettalkohole:

ex 15.19 - andere als solche zur Fütterung

15.20 Glycerin, auch rein; Glycerinwasser und

Glycerinunterlaugen

15.21 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs,

andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder

gefärbt

15.22 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen

oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen

17.02 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose,

Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne

Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme,

auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen,

karamelisiert:

90 - andere, einschließlich Invertzucker

ex 90 - - chemisch reine Maltose

18.03 Kakaomasse, auch entfettet

18.04 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

18.05 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

20.02 Tomaten, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht

90 - andere als ganz oder in Stücken

20.08 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder

genannt noch inbegriffen

- andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen

Mischungen der Unterposition 2008.19:

91 - - Palmherzen

21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder

Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder

auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge,

Essenzen und Konzentrate hieraus:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und

Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen

und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee

ex 10 - - kein Milchfett, Milchprotein, Zucker und keine Stärke

enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett,

2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Zucker oder 5 GHT

Stärke enthaltend

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und

Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen

und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder

Mate:

ex 20 - - kein Milchfett, Milchprotein, Zucker und keine Stärke

enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5

GHT Milchprotein, 5 GHT Zucker oder 5 GHT Stärke

enthaltend

30 - - geröstete Zichorienwurzeln und andere geröstete

Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate

hieraus:

ex 30 - - geröstete Zichorienwurzeln; Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus gerösteten Zichorienwurzeln

21.03 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete

Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch

zubereitet, und Senf:

10 - Sojasoße

30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:

ex 30 - - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf; Senf

(einschließlich zubereitetes Senfmehl) mit einem

Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als 5 GHT

90 - andere:

ex 90 - - Mango-Chutney, flüssig

22.01 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches

Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz

von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und

Schnee

22.08 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80%

vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen;

zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum

Herstellen von Getränken verwendeten Art:

20 - Branntwein aus Wein oder Traubentrester

30 - Whisky

40 - Rum und Taffia

90 - andere:

ex 90 - - andere als Likör mit einem Gehalt an zugesetztem

Zucker, Wodka und Aquavit von mehr als 5 GHT

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*1) Anmerkung: Zu dem in den HS-Positionen 07.11, 20.01 und 20.04 genannten Zuckermais gehören nicht Mischungen von Zuckermais und anderen Erzeugnissen dieser Positionen.

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2025

Gesetzesnummer

10007338

Dokumentnummer

NOR12079713

alte Dokumentnummer

N5199318661L

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