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§ 23 Bundesbahngesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2003

6. Hauptstück

ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Gründung und Errichtung

§ 23

Zur Durchführung der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen hat die Gesellschaft Österreichische Bundesbahnen bis spätestens 30. Juni 2004 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in der Höhe von 35 000 Euro, dem Firmenwortlaut „ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH“, im Folgenden als ÖBB-Immobilienmanagement GmbH bezeichnet, und dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten.

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