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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Costa Ricas
Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Costa Ricas
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 655/1992
Inkrafttretensdatum
31.07.1992
Langtitel
(Übersetzung)
Protokoll über den Beitritt Costa Ricas zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
StF: BGBl. Nr. 655/1992 (NR: GP XVIII RV 430 VV S. 71. BR: AB 4274 S. 554.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Das Protokoll wurde vorbehaltlich der Genehmigung durch die verfassungsmäßig zuständigen Organe angenommen. Diese Genehmigung wurde dem Generaldirektor des GATT am 31. Juli 1992 notifiziert; das Protokoll ist daher mit diesem Tag für Österreich in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Costa Ricas (im folgenden als „Costa Rica“ bezeichnet),
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Costa Ricas zum Allgemeinen Abkommen,
SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:
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