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Artikel 1 Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Melk im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim
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23.4.1992 bis 01.06.2001 (BGBl. II Nr. 204/2001)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.