§ 0
GATT - Beitritt Boliviens
Kurztitel
GATT - Beitritt Boliviens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 564/1991
Inkrafttretensdatum
26.09.1991
Langtitel
(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT BOLIVIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 564/1991 (NR: GP XVIII RV 93 VV S. 30. BR: AB 4066 S. 542.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Der anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls erklärte Vorbehalt der Ratifikation wurde am 26. September 1991 zurückgezogen; das Protokoll ist für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REGIERUNGEN, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Boliviens (im folgenden „Bolivien“ bezeichnet), sind
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Abkommen,
DURCH ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:
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