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GATT - Beitritt Boliviens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.9.1991

§ 0

GATT - Beitritt Boliviens

Kurztitel

GATT - Beitritt Boliviens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 564/1991

Inkrafttretensdatum

26.09.1991

Langtitel

(Übersetzung)

PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT BOLIVIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

StF: BGBl. Nr. 564/1991 (NR: GP XVIII RV 93 VV S. 30. BR: AB 4066 S. 542.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Der anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls erklärte Vorbehalt der Ratifikation wurde am 26. September 1991 zurückgezogen; das Protokoll ist für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNGEN, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Boliviens (im folgenden „Bolivien“ bezeichnet), sind

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Abkommen,

DURCH ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

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