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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Korea/R)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Korea/R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 523/1991
Inkrafttretensdatum
01.11.1991
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KOREA ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 523/1991 (NR: GP XVIII RV 92 VV S. 32. BR: AB 4075 S. 543.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. August 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. November 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK KOREA,
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil beider Staaten zu verstärken;
IN DEM BESTREBEN, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen auf der Basis des vorliegenden Abkommens geschäftliche Privatinitiativen auf diesem Gebiet anregt,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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