Artikel 10
Diese Abkommen oder Änderungen dazu treten 60 Tage nach der gegenseitigen schriftlich auf diplomatischem Weg erfolgten Benachrichtigung der Vertragsparteien darüber in Kraft, daß die in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Bedingungen für das Inkrafttreten des Abkommens oder von Änderungen dazu erfüllt sind.
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