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Übereinkommen zwischen Österreich und Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.5.1990

§ 0

Übereinkommen zwischen Österreich und Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen

Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 242/1990

Inkrafttretensdatum

16.05.1990

Langtitel

(Übersetzung)

ÜBEREINKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen

StF: BGBl. Nr. 242/1990

Präambel/Promulgationsklausel

In Anerkennung der für die Stahlindustrie von den Vereinigten Staaten und davon betroffenen Behörden festgelegten Politik sowie der Ziele dieser Politik und mit der Feststellung, daß die Regierung der Republik Österreich sich im Hinblick auf diese Ziele, die Exporte bestimmter Stahlprodukte in die Vereinigten Staaten von Amerika freiwillig einzuschränken, bereit erklärt hat;

in Anerkennung der Politik beider Regierungen, daß die Anpassung der Modernisierung ihrer Stahlindustrien das Vertrauen in die Kräfte des Marktes maximieren sollte;

in Anerkennung des Umstandes, daß der Zweck dieses Übereinkommens darin besteht, zu einem ordnungsgemäßen Übergang zu freien Märkten beizutragen, einschließlich einer internationalen Übereinstimmung im Stahlhandel, faire und offene Verhältnisse wieder herzustellen;

sind Österreich und die USA wie folgt übereingekommen:

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