Artikel 12
Jedem, gegen den ein Verfahren wegen einer der in Artikel 7 genannten Straftaten durchgeführt wird, ist während des gesamten Verfahrens eine gerechte Behandlung zu gewährleisten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 12
Jedem, gegen den ein Verfahren wegen einer der in Artikel 7 genannten Straftaten durchgeführt wird, ist während des gesamten Verfahrens eine gerechte Behandlung zu gewährleisten.
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