Anlage 14
— ANHANG XIV
AUFKLEBER (Artikel 76 und 91)
(Anm.: Aufkleber nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anlage 14
— ANHANG XIV
AUFKLEBER (Artikel 76 und 91)
(Anm.: Aufkleber nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
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