Art. 2 § 8 Erlassung der Prüfungsordnungen für die Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Druckformtechniker, Reproduktionstechniker und Typografiker und Änderung der Prüfungsordnungen für die Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Kartolithograf und Tiefdruckformenhersteller