§ 0
Ausbeutung der gemeinsamen Erdgas- und Erdöllagerstätten (Tschechische R)
Kurztitel
Ausbeutung der gemeinsamen Erdgas- und Erdöllagerstätten (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 53/1985
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik über die Ausbeutung der gemeinsamen Erdgas- und Erdöllagerstätten
StF: BGBl. Nr. 53/1985
Änderung
BGBl. III Nr. 123/1997
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 23. Jänner 1960 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik,
angesichts der Tatsache, daß im Grenzabschnitt Zwerndorf – Vysoka eine Erdgaslagerstätte besteht, die sich sowohl auf österreichisches wie auf tschechoslowakisches Staatsgebiet erstreckt,
im Bewußtsein der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser und ähnlicher gemeinsamer Lagerstätten und
in Anerkennung der Zweckmäßigkeit und der Notwendigkeit der Zusammenarbeit und der Koordinierung bei der Ausbeutung dieser Lagerstätte und ähnlicher gemeinsamer Lagerstätten,
haben sich entschlossen, dieses Abkommen abzuschließen, durch welches sie die Bedingungen für die Ausbeutung der oben angeführten gemeinsamen Erdgaslagerstätte und ähnlicher weiterer gemeinsamer Erdgas- und Erdöllagerstätten regeln.
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