KAPITEL I
ZIELE UND AUFGABEN
Artikel 1
Ziele
Hauptziel der Organisation ist es, die industrielle Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern und zu beschleunigen, um zur Schaffung einer neuen Weltwirtschaftsordnung beizutragen. Außerdem fördert die Organisation die industrielle Entwicklung und Zusammenarbeit auf globaler, regionaler und nationaler Ebene sowie in Fachbereichen.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019
Gesetzesnummer
10006788
Dokumentnummer
NOR12074167
alte Dokumentnummer
N5198513698L
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