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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.1980

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 3/1981

Inkrafttretensdatum

16.12.1980

Langtitel

ABKOMMEN über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik

StF: BGBl. Nr. 3/1981

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12 am 16. Dezember 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik

haben,

auf der Grundlage des anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge und im Reiseverkehr beschlossenen Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr und des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr *), die am 4. Juni 1954 in New York unterzeichnet wurden,

folgendes vereinbart:

_____________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 131/1956

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