ARTIKEL 3
Die Vertragsparteien haben bereits am 18. Juli 1972 ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für ihre Staatsbürger abgeschlossen. Über die Bestimmungen dieses Abkommens hinaus werden sie bestrebt sein, alle Formalitäten in Zusammenhang mit Reisen ihrer Staatsbürger zwischen Österreich und Polen zu erleichtern und zu vereinfachen sowie allfällige sonstige Schwierigkeiten, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, zu beseitigen.
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