INKRAFTTRETEN
Artikel 36
Diese Satzung tritt einhundertzwanzig Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem einundfünfzig Staaten, deren amtliche Organisationen für Tourismus zur Zeit der Annahme der Satzung Vollmitglieder der IUOTO waren, der vorläufigen Depositarregierung förmlich die Genehmigung der Satzung und die Übernahme der sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen mitgeteilt haben.
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