Artikel 30
Die Beschlüsse des Rates werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder gefaßt; jedoch bedürfen Beschlüsse über Empfehlungen, die den Haushalt oder finanzielle Angelegenheiten betreffen, der Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder.
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