Artikel 19
Außer den ihm durch andere Bestimmungen dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben nimmt der Rat folgende Aufgaben wahr:
- a) Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen im Benehmen mit dem Generalsekretär zur Durchführung der Beschlüsse und Empfehlungen der Versammlung und Berichterstattung darüber an die Versammlung;
- b) Entgegennahme der Berichte des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Organisation;
- c) Unterbreitung von Vorschlägen an die Versammlung;
- d) Prüfung des vom Generalsekretär erstellten allgemeinen Arbeitsprogramms der Organisation vor seiner Überweisung an die Versammlung;
- e) Vorlage von Berichten und Empfehlungen zur Rechnungslegung und zum Haushaltsvoranschlag der Organisation an die Versammlung;
- f) Einrichtung nachgeordneter Organe, soweit sie aufgrund seiner eigenen Tätigkeit notwendig erscheinen;
- g) Durchführung aller anderen Aufgaben, die ihm von der Versammlung übertragen werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)