Konzessionserteilungsbescheid
§ 9
Der Bescheid, mit dem eine Konzession gemäß § 3 erteilt wird, hat insbesondere zu enthalten:
- 1. die für die Beförderung zugelassenen Güter, die Durchsatzkapazität sowie allfällige Anschlußstellen,
- 2. eine Beschreibung der grundsätzlichen Trassenführung,
- 3. eine allfällige Frist im Sinne des § 5 Abs. 4,
- 4. eine Frist für die Fertigstellung der Rohrleitungsanlage gemäß § 5 Abs. 4,
- 5. Bedingungen, Auflagen oder Beschränkungen im Sinne des § 5 sowie Bedingungen im Sinne des § 13,
- 6. allfällige Auflagen gemäß § 6.
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