Anschlagpunkte
§ 9
Verschlüsse an Bedienungsöffnungen der Anschlagpunkte müssen so ausgeführt sein, daß sie sich vom Fördergestell oder Fördergefäß aus öffnen und schließen lassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anschlagpunkte
§ 9
Verschlüsse an Bedienungsöffnungen der Anschlagpunkte müssen so ausgeführt sein, daß sie sich vom Fördergestell oder Fördergefäß aus öffnen und schließen lassen.
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