§ 26
Alle lösbaren Verbindungen, von denen die Funktionssicherheit der Fördermaschine abhängig ist, müssen gegen ungewollte Lockerung gesichert sein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 26
Alle lösbaren Verbindungen, von denen die Funktionssicherheit der Fördermaschine abhängig ist, müssen gegen ungewollte Lockerung gesichert sein.
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