§ 149
Elektrische Anlagen sind jährlich durch einen vom Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie anerkannten Sachverständigen zu untersuchen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 149
Elektrische Anlagen sind jährlich durch einen vom Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie anerkannten Sachverständigen zu untersuchen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)