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§ 1 Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Schädlingsvertilgung mit anderen als hochgiftigen Gasen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 21 der Gewerbeordnung
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01.8.1974 bis 28.01.2003 (BGBl. I Nr. 111/2002)
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