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Artikel 1 GATT - Kündigungsverhandlungen zw. Österreich und CSSR und BRD

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.5.1961

(Übersetzung.)

Artikel 1

An den Exekutivsekretär,

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen,

Genf

KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN, BETREFFEND DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.

6. Dezember 1960

ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN

SOZIALISTISCHEN REPUBLIK GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER

ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.

6. Dezember 1960

ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER BUNDESREPUBLIK

DEUTSCHLAND GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER ÄNDERUNG VON

KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt Nr. 116/1961

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