Protokoll II.
Anlage5
Da die türkische Delegation bei Erörterung des Artikels 7 besondere Begünstigungen für gewisse türkische Ausfuhrartikel verlangte, hat der österreichische Bevollmächtigte bestätigt, daß Meerschaum und Valloneen, die zu diesen Artikeln zählen, gegenwärtig in Österreich zollfrei sind und daß nach aller Wahrscheinlichkeit in diesem Zustande keine Änderung eintreten wird.
Geschehen in doppelter Ausfertigung zu Konstantinopel, am 28. Jänner 1924.
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