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Artikel 10 Touristische Zusammenarbeit - Kroatien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1998

Artikel 10

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des folgenden Monats in Kraft, nach dem die Vertragsparteien auf diplomatischem Weg einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind.

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