Sonstige waffenrechtliche Dokumente und Formulare
§ 15
(1) Die Bescheinigung der vorherigen Einwilligung gemäß § 28 Abs. 6 WaffG ist nach dem Muster derAnlage 4 auszustellen.
(2) Die Registrierungsbestätigung (§ 33 Abs. 1 WaffG) hat inhaltlich dem Muster derAnlage 5 zu entsprechen.
(3) Die Waffenregisterbescheinigung (§ 33 Abs. 10 WaffG) hat inhaltlich dem Muster derAnlage 6 zu entsprechen.
(4) Der Erlaubnisschein (§ 37 Abs. 1 WaffG) ist nach dem Muster derAnlage 7 auszustellen.
(5) Das Formular gemäß § 37 Abs. 2 WaffG hat dem Muster derAnlage 8 zu entsprechen.
(6) Die Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 WaffG hat dem Muster derAnlage 9 zu entsprechen.
(7) Eine Bescheinigung gemäß §§ 39 und 40 WaffG hat inhaltlich dem Muster derAnlage 10 zu entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2017
Gesetzesnummer
10006074
Dokumentnummer
NOR40142346
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