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§ 5 SiGeb-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2014

§ 5.

Der Pauschalsatz für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung auf Ersuchen eines Unternehmens (§ 55a Abs. 2 Z 3 und Z 3a SPG) beträgt

  1. 1. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu vertraulicher Information (§ 55 Abs. 3 Z 1 SPG) sowie bei einer Sicherheitserklärung einer Bezugsperson 297 Euro;
  2. 2. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 2 SPG) 593 Euro;
  3. 3. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu streng geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 3 SPG) 890 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2018

Gesetzesnummer

10005982

Dokumentnummer

NOR40163115