§ 0
Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung von Kriegsflüchtlinge
Kurztitel
Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung von Kriegsflüchtlinge
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 298/1996
Inkrafttretensdatum
01.07.1996
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland, dem Innenministerium der Republik Kroatien, der Regierung der Republik Österreich, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien über die Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge
StF: BGBl. Nr. 298/1996
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 12 mit 1. Juli 1996 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland,
das Innenministerium der Republik Kroatien,
die Regierung der Republik Österreich,
der Schweizerische Bundesrat und
die Regierung der Republik Slowenien,
im folgenden Vertragsparteien genannt,
haben folgendes vereinbart:
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