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Artikel 15 Grenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 15

Vorübergehende Unanwendbarkeit und Außerkrafttreten

Bei vorübergehender Unanwendbarkeit des Grundvertrages ist auch dieser Vertrag vorübergehend unanwendbar. Bei Außerkrafttreten des Grundvertrages tritt auch dieser Vertrag außer Kraft.

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