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Artikel 1 Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr - Durchführung (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.2.1994

Artikel 1

Beim Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus – Unterhochsteg kann die österreichische Grenzabfertigung zu bestimmten Zeiten auf deutschem Gebiet vorgenommen werden.

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