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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Albanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1992

§ 0

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Albanien)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Albanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 434/1992

Inkrafttretensdatum

01.09.1992

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ALBANIEN ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT FÜR INHABER VON DIPLOMATEN- UND DIENSTPÄSSEN

StF: BGBl. Nr. 434/1992

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. September 1992 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Albanien haben – von dem Wunsche geleitet, ihre Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der KSZE von Helsinki und der Charta von Paris weiter zu entwickeln – beschlossen, ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zu schließen, und sind wie folgt übereingekommen:

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