Sprachliche Gleichbehandlung
§ 25c.
Soweit in diesem Gesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2021
Gesetzesnummer
10005798
Dokumentnummer
NOR40235259
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)