Bundes-Verwaltungsabgaben
§ 23
Für die Ausstellung von Dienstpässen und Diplomatenpässen werden keine Bundes-Verwaltungsabgaben eingehoben.
Bundes-Verwaltungsabgaben
§ 23
Für die Ausstellung von Dienstpässen und Diplomatenpässen werden keine Bundes-Verwaltungsabgaben eingehoben.