Begriffsbestimmungen
§ 1
Einreise ist das Betreten, Ausreise das Verlassen des Bundesgebietes.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 1
Einreise ist das Betreten, Ausreise das Verlassen des Bundesgebietes.
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