1. Teil
1. Hauptstück Anwendungsbereich
§ 1.
Dieses Bundesgesetz regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei.
1. Teil
1. Hauptstück Anwendungsbereich
§ 1.
Dieses Bundesgesetz regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei.