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Artikel 6 Gemeinschaftszollamt Arnoldstein - Mietbedingungen (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.6.1989

Artikel 6

Die Mieterin und die Vermieterin vereinbaren, daß im Falle nicht fristgerecht geleisteter Zahlungen Verzugszinsen in der Höhe des offiziellen Diskontsatzes, der zu dem in Betracht kommenden Zeitraum in Österreich in Kraft ist, zu entrichten sind.

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