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Artikel 1 Grenzabfertigung - Grenzübergang Brenner/Brennero (Straße) (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1987

Artikel 1

Am Grenzübergang Brenner/Brennero (Straße) werden auf österreichischem und italienischem Staatsgebiet Zonen festgelegt, in denen die österreichischen und italienischen Bediensteten berechtigt sind, die Grenzabfertigung vorzunehmen.

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