Artikel 2
Monegassischen Staatsangehörigen wird die sichtvermerksfreie Einreise nach Österreich für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:
- a) gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
- b) gültiger Diplomatenpaß,
- c) gültiger Dienstpaß,
- d) gültiger Personalausweis.
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