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§ 18a PStV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.9.2001

§ 18a.

Die Gemeinde Wien hat die Anerkennung der Vaterschaft (§ 163c ABGB/§ 163e ABGB) zu einem minderjährigen Kind, dessen Geburt nicht in einem inländischen Geburtenbuch eingetragen ist, dem Jugendwohlfahrtsträger mitzuteilen.

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