Anlage 6
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung in Artikel 4 Z 2 der Novelle BGBl. II Nr. 287/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „2. In den Anlagen 6, 16 und 17 wird jeweils die Wortfolge „Sicherheitsdirektion, in Wien an die Bundespolizeidirektion Wien“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.“.)
Zusatzdokumente: Anlage 6
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