Artikel 7
Ermöglicht der Eintrag im Personenstandsbuch nicht, ein Feld oder einen Teil eines Feldes auszufüllen, so ist dieses Feld oder dieser Teil des Feldes durch Striche unbenutzbar zu machen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 7
Ermöglicht der Eintrag im Personenstandsbuch nicht, ein Feld oder einen Teil eines Feldes auszufüllen, so ist dieses Feld oder dieser Teil des Feldes durch Striche unbenutzbar zu machen.
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