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Dauersichtvermerke für Diplomaten (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.8.1991

§ 0

Dauersichtvermerke für Diplomaten (Ukraine)

Kurztitel

Dauersichtvermerke für Diplomaten (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 227/1978

Inkrafttretensdatum

24.08.1991

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 291/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend die Erteilung von mehrmaligen Sichtvermerken für Mitarbeiter von Botschaften, konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörige (Notenwechsel)

StF: BGBl. Nr. 227/1978

Änderung

BGBl. Nr. 291/1996

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß dem vorletzten Absatz der Eröffnungsnote am 29. Mai 1978 in Kraft.

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