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Artikel 9 Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.1978

Artikel 9

(1) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.

(2) Diese Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist jederzeit kündbar und tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim Vertragspartner außer Kraft.

Geschehen zu Wien, am 16. Mai 1978 in zwei Urschriften, jede in deutscher und griechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10005453

Dokumentnummer

NOR12060277

alte Dokumentnummer

N4197832179L

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