vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dauersichtvermerke für Diplomaten (UdSSR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.5.1978

§ 0

Dauersichtvermerke für Diplomaten (UdSSR)

Kurztitel

Dauersichtvermerke für Diplomaten (UdSSR)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 227/1978

Inkrafttretensdatum

29.05.1978

Beachte

Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994) Ukraine (BGBl. Nr. 291/1996)

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend die Erteilung von mehrmaligen Sichtvermerken für Mitarbeiter von Botschaften, konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörige (Notenwechsel)

StF: BGBl. Nr. 227/1978

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß dem vorletzten Absatz der Eröffnungsnote am 29. Mai 1978 in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte