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ARTIKEL 1 Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.4.1978

ARTIKEL 1

Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise nach Spanien für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:

  1. a) gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
  2. b) gültiger Diplomatenpaß,
  3. c) gültiger Dienstpaß,
  4. d) gültiger Personalausweis,
  5. e) gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist,
  6. f) gültiger Schifferausweis.

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