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§ 7 Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.2.1976

§ 7

Das Befreiungs-Ehrenzeichen ist kreisrund, versilbert und wird an einem Band getragen. Die näheren Bestimmungen über die Ausstattung des Befreiungs-Ehrenzeichens, die Art des Tragens und die Verleihungsurkunde hat die Bundesregierung im Verordnungsweg zu erlassen.

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