vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.2.1976

§ 3

Das Befreiungs-Ehrenzeichen verleiht der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat hiebei auf den Vorschlag eines aus elf Mitgliedern bestehenden Kuratoriums Bedacht zu nehmen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)