Anlage 4
DER VORSITZENDE DER
DEUTSCHEN DELEGATION
Passau, den 12. April 1965
Herr Vorsitzender,
Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß bei den Verhandlungen über den Abschluß des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutschösterreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben, Einvernehmen über folgende Punkte bestand:
- 1. Zu Artikel 1 Absatz 1:
- Soweit in anderen deutsch-österreichischen Verträgen oder Vereinbarungen zoll- und paßrechtliche Befreiungen oder Erleichterungen für den Bau und die Instandhaltung von in der Anlage I aufgeführten Grenzbrücken vorgesehen sind, gehen ihnen die Bestimmungen dieses Vertrages vor.
- 2. Zu Artikel 2 Buchstabe c:
- Der Begriff „im örtlichen Zusammenhang“ in Artikel 2 Buchstabe c ist nicht eng auszulegen. Den Erfordernissen des Unternehmens ist in vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages bereits bestehenden Werksiedlungen (zum Beispiel die Werksiedlung der Donaukraftwerk Jochenstein AG in Engelhartszell) gilt der örtliche Zusammenhang ab gewahrt.
- 3. Zu Artikel 2 Buchstabe d und e:
- Bei der Auslegung der Begriffe Bauzone und Werkzone sind nicht nur die betriebstechnischen, sondern auch die zollrechtlichen und grenzpolizeilichen Belange zu berücksichtigen.
- 4. Zu Artikel 13:
- Zu den Organen der abgabenbehördlichen Aufsicht gehören auch die Organe der Buch- und Betriebsprüfung der beiderseitigen Abgabenverwaltungen.
Ich wäre Ihnen, Herr Vorsitzender, für die Bestätigung Ihres Einverständnisses zu Vorstehendem dankbar.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Bail e. h.
An den Vorsitzenden der Österreichischen Delegation
Herrn a. o. Gesandten und bev. Minister
Dr. Edmund Josef Krahl
Passau
DER VORSITZENDE DER
ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION
Passau, den 12. April 1965
Herr Vorsitzender,
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tage zu bestätigen, welcher folgendermaßen lautet:
(Anm.: es folgt der Text des Notenwechsels)
Ich habe die Ehre, Ihnen mein Einverständnis hierzu mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Krahl e. h.
An den Vorsitzenden der Deutschen Delegation
Herrn Ministerialdirigenten
Dr. Theodor Bail
Passau
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023
Gesetzesnummer
10005363
Dokumentnummer
NOR40075949
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