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§ 2 Munitionslagerung in militärischen Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind
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13.7.1968 bis 30.04.2002 (BGBl. II Nr. 151/2002)
aktuell keine Fassung in Kraft
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Stichworte
Maschinenkanone
Schießmittel
Sprengmittel